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Rettungssanitäter:in werden

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung umfasst mindestens 520 Stunden Theorie und Praxis, die sich in mehrere Abschnitte aufteilen:

  • Im Grundlehrgang zum Rettungssanitäter bzw. zur Rettungssanitäterin (RSG) lernst du zuerst die theoretisch-praktischen Grundlagen an unserer Rettungsschule. Dieser Lehrgang umfasst seit 1.1.2021 insgesamt 240 Stunden, d. h. in der Regel sechs Wochen. Die Theorie findet dabei teilweise online, d. h. in unserem „virtuellen Klassenzimmer“ statt. Der Grundlehrgang schließt mit einer Erfolgskontrolle über das bisher Gelernte ab.
  • Der Grundlehrgang in Wochenendform ist ideal für alle, die die Ausbildung berufsbegleitend absolvieren wollen oder müssen.
  • Anschließend absolvierst du eine praktische Ausbildung von 80 Stunden an einer Behandlungseinrichtung (z. B. Klinik).
  • Es folgt die praktische Ausbildung an einer Lehrrettungswache, die 160 Stunden (ca. vier Wochen) umfasst.
  • Hast du diese drei Ausbildungsabschnitte erfolgreich absolviert, kannst du dich in unserem einwöchigen Abschlusslehrgang (RSA) auf die Prüfung vorbereiten.
  • Die staatliche Abschlussprüfung  zum Rettungssanitäter bzw. zur Rettungssanitäterin (RSP) erfolgt im Anschluss und muss separat gebucht werden.

Alle Ausbildungsabschnitte solltest du in der angegebenen Reihenfolge und in der Regel innerhalb von zwei Jahren absolvieren, sodass eine Ausbildung auch berufsbegleitend möglich ist. Kümmere dich unbedingt rechtzeitig darum, passende Plätze für die praktische Ausbildung zu finden, damit du die Ausbildung zügig absolvieren kannst. 

Eine Funkunterweisung ist nicht Teil der Ausbildung. Sie muss mit dem Seminar BOS-Sprechfunk separat belegt werden.

Teilnahmevoraussetzungen

1.    gültiger Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass o. ä.) im Original oder als beglaubigte Kopie
2.    ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung
3.    Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung
4.    amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate (Belegart NE)
5.    ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (müssen nicht formal nachgewiesen werden)

Die Nachweise über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen musst du bis zum Lehrgangsbeginn vorlegen. Liegen nicht alle erforderlichen Unterlagen vor, kann leider keine Lehrgangszulassung erfolgen.

Mit diesen Kosten musst du rechnen

  • Ärztliches Attest: je nach Untersuchungsaufwand (Arzt)
  • Erweitertes Führungszeugnis für RSG: 13,00 € (Stadtverwaltung)
  • Grundlehrgang (RSG): 2.100,00 € (AWZ)
  • Praktische Ausbildung Behandlungseinrichtung: ca. 250,00 € (je nach Behandlungseinrichtung)
  • Praktische Ausbildung Lehrrettungswache: ca. 600,00 € (je nach Lehrrettungswache)
  • Erweitertes Führungszeugnis für RSA/Prüfung: 13,00 € (Stadtverwaltung)
  • Abschlusslehrgang (RSA): 550,00 € (AWZ)
  • Abschlussprüfung (RSP): 350,00 € (AWZ)

Dazu kommen Kosten für Verpflegung und evtl. notwendige Übernachtungen.