Abschlussprüfung (RSP)
Mit dieser staatlichen Prüfung nach der neuen Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern von 2020 erwerben die angehenden Rettungssanitäter:innen im Anschluss an den Abschlusslehrgang den berufsqualifizierenden Abschluss.
Die staatliche Abschlussprüfung umfasst schriftliche und praktische Teile, die innerhalb der 16 Unterrichtsstunden dieses Moduls abgelegt werden.
Das Prüfungszulassungsverfahren wird im Regelfall während des Abschlusslehrgangs (RSA) durchgeführt. Die Nachweise über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen müssen mit der Prüfungsanmeldung vorgelegt werden. Liegen mit der Anmeldung nicht alle erforderlichen Unterlagen vor, kann leider keine Prüfungszulassung erfolgen.
Teilnahmevoraussetzungen
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung mit der Erklärung, dass die Prüfung nicht bereits an einer anderen Ausbildungsstätte ohne Erfolg absolviert wurde
- gültiger Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass o. ä.) im Original oder als beglaubigte Kopie
- amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate (Belegart NE, "erweitertes Führungszeugnis": Mit diesem Formular kannst du bei uns den Nachweis für die Beantragung anfordern)
- erfolgreicher Abschluss des Grundlehrganges (RSW oder RSW)
- erfolgreicher Abschluss der praktischen Ausbildung in einer Behandlungseinrichtung
- erfolgreicher Abschluss der praktischen Ausbildung in einer Lehrrettungswache
- erfolgreicher Abschluss des Abschlusslehrganges (RSA)
Teilnahmegebühr
- € 350,00
Auf Wunsch können bei der Anmeldung zugebucht werden:
- Mittagsverpflegung: € 28,00
- Übernachtung inkl. Vorübernachtung aus RSA: € 200,00
- Übernachtung nur Prüfung: € 100,00