Gruppenführer:in
Speziell bei der Bewältigung von Großschadenslagen ist die kompetente Führung von Einheiten des Rettungsdienstes, von Schnell-Einsatz-Gruppen und Katastrophenschutzeinheiten von besonderer Bedeutung. Die aufeinander aufbauende Führungsausbildung vermittelt den Teilnehmenden das notwendige Wissen sowie wesentliche Fertigkeiten zur Führung von Einheiten im Allgemeinen und unter Berücksichtigung der besonderen Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz.
Zielgruppe
Aktive Einsatzkräfte mit einer Einsatzkräfte-Grundausbildung im Katastrophenschutz sowie einer abgeschlossenen Fachdienstausbildung, die künftig die verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe der Gruppenführung im Katastrophenschutz übernehmen möchten. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Inhalt
- Aufgaben der Gruppenführung
- Rechtliche Grundlagen
- Pflichten und Verantwortung
- Führungsorganisation der Gruppenführung
- Führungsmittel der Gruppenführung
- Führungsvorgang der Gruppenführung
- Führungstheorien
- Lagefeststellung
- Einsatzverläufe
Hinweise
- Für die Prüfung sowie alle praktischen Übungen ist das Tragen der Einsatzkleidung mit vollständiger persönlicher Schutzausrüstung erforderlich.
- Die Ausbildung entspricht den Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (HiK).
Lehrgangsdauer
- 64 Stunden in Präsenz plus 6 Stunden Workload im E-Learning (ges. 70 Stunden lt. FwDV 2)
Teilnahmegebühr
€ 900,00 (inkl. Mittagsverpflegung), für Einsatzkräfte der HiK RLP € 720,00
Auf Wunsch können zugebucht werden:
- Übernachtungen mit Frühstück (Wochenendlehrgang): € 400,00
- Übernachtungen mit Frühstück (Wochenlehrgang): € 600,00
- 4x Vorübernachtung mit Frühstück vor dem ersten Lehrgangstag (Wochenendlehrgang): € 400,00
- 2x Vorübernachtung mit Frühstück vor dem ersten Lehrgangstag (Wochenlehrgang): € 200,00
Angaben zur anerkannten Bildungsveranstaltung
Titel: Gruppenführer:in
Anerkennungsziffer: 7342/3366/23
Zeitraum der Erstveranstaltung: 13.11.2023 bis 22.11.2023
Anzahl der anerkannten Bildungsfreistellungstage: 8
Geltungsdauer der Anerkennung endet am: 12.11.2025