Änderungen im Schulbetrieb - aktualisiert am 27.3.
Aufgrund der neuen Risikoeinschätzung der Behörden und des Beschlusses der Landesregierung zur Schließung der Schulen in Rheinland-Pfalz kann auch der Schulbetrieb des AWZ ab dem 13.3.2020 nicht mehr vollständig aufrechterhalten werden. Zum aktuellen Stand:
Zu den Regelungen für die verschiedenen Lehrgangsangebote des AWZ gibt es erneut einige Aktualisierungen:
- Das AWZ bleibt in der Zeit vom 28.03.2020 bis zum 14.04.2020 vollständig geschlossen, ab dem 15.04.2020 ist wieder ein Hintergrunddienst im Home-Office eingerichtet.
- Der Schulblock der Notfallsanitäter-Klasse 1/17 findet vom 20.04.2020 bis zum 07.05.2020 statt. Die Ausfallzeiten werden vom 25.05.2020 bis zum 10.06.2020 nachgeholt (Prüfungsvorbereitung). Die schriftliche Prüfung wird verschoben und findet jetzt vom 20.07.2020 bis zum 24.07.2020 statt. Die praktische und die mündliche Prüfung werden im ursprünglich geplanten Zeitraum durchgeführt.
- Der Schulblock der Notfallsanitäter-Klasse 1/18 wird ausgesetzt und im dritten Schuljahr (vermutlich im ersten Quartal 2021) nachgeholt. Damit stehen diese Schülerinnen und Schüler den Lehrrettungswachen zur Verfügung. Darüber hinaus wird so ermöglicht, dass für die im Präsenzunterricht durchzuführenden Lehrgangsangebote in der Schule ausreichend Platz für die behördlich angeordneten Distanzmaßnahmen zur Verfügung steht.
- Der Schulbetrieb in der Notfallsanitäter-Klasse 1/19 findet in der Zeit vom 18.05.2020 bis zum 19.06.2020 wie geplant statt. Gegebenenfalls wird dieser nach behördlicher Anordnung in Online-Form („virtuelles Klassenzimmer“ / E-Learning) durchgeführt.
- Der Rettungssanitäter-Grundlehrgang ab dem 20.04.2020 wird durchgeführt. Auch bei einer Verlängerung der Schulschließungs-Anordnung wird der Unterricht angeboten. Zwischenzeitlich liegt eine Genehmigung des MdI vor, den Unterricht im virtuellen Klassenzimmer unterstützt durch E-Learning-Angebote durchzuführen. Anteile (z.B. Praxis), die in Präsenzform durchgeführt werden müssen, unterliegen besonderen Hygiene-Auflagen (s. Erlass des MdI auf der Lehrgangsseite).
- Auch der Rettungssanitäter-Abschlusslehrgang ab dem 20.04.2020 findet statt. Für Rettungssanitäter-Abschlusslehrgänge gilt bis zum 31.12.2020 eine Übergangsregelung, wonach Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die kein (vollständiges) klinisches Praktikum nachweisen können, trotzdem zur Prüfung zugelassen werden. Diese erhalten dann nach bestandener Prüfung ein vorläufiges Zeugnis, mit dem sie befristet eingesetzt werden können. Das Klinikpraktikum ist später nachzuholen, um das endgültige Zeugnis zu erhalten. Rettungswachenpraktika müssen vollständig absolviert sein (s. Erlass des MdI auf der Lehrgangsseite).
- Die Praxisanleiter-Ausbildung und das Seminar für Medizinprodukte-Beauftragte können nach derzeitigem Stand wie geplant durchgeführt werden.
- Freiwilligendienst-Seminare werden bis einschließlich KW 22 ausgesetzt und später nachgeholt. Freiwillige, die vor einem Nachholtermin ihr FSJ / BFD beenden, gelten als entschuldigt.
- FRRP-Veranstaltungen werden bis zum 30.06.2020 ausgesetzt und in der Zeit bis zum 30.09.2020 nachgeholt. Im ASB startet das FRRP-Fortbildungsjahr 2020/2021 dementsprechend einen Monat später als üblich im Oktober 2020. Der Terminplan für den neuen Fortbildungszyklus wird aktuell erstellt und demnächst versendet. Die Kontingentverteilungssitzung wird durchgeführt, sobald wieder ein geregelter Betrieb möglich ist.
- Lehrkräfte-Schulungen werden bis zum 30.06.2020 ausgesetzt und im zweiten Halbjahr nachgeholt. Die Nachholtermine sind bereits festgesetzt und auf der Homepage zur Buchung freigegeben. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der abgesagten Veranstaltungen wurden über die neuen Termine informiert.
- - Die DGUV hat für Lehrkräfte in der Breiten- und Sanitätsdienstausbildung die Fortbildungsregelungen gelockert. Bei Fortbildungsveranstaltungen, die im Zeitraum vom 01.02.2020 bis zum 30.06.2020 stattfinden sollten, und nachweislich aufgrund der Corona-Problematik abgesagt sind, ist Folgendes zu beachten:
- - Die Lehrkraft darf trotz abgelaufener Lehrberechtigung bis zum 30.09.2020 eingesetzt werden.
- - Ab 01.10.2020 erlischt die Lehrberechtigung und die Lehrkraft darf nicht mehr eingesetzt werden.
- - Bis 31.12.2020 reichen 16 Unterrichtseinheiten reguläre Fortbildung zur Verlängerung der Lehrberechtigung aus. Die Fortbildungsnachweise sind in diesen Fällen umgehend einzureichen. Beizufügen sind außerdem die ursprüngliche Anmeldebestätigung sowie die Stornierungsmeldung.
- - Ab 01.01.2021 gibt es keine Ausnahmereglungen mehr. Es sind ggf. 32 Unterrichtseinheiten notwendig.
- Lehrgänge in der Breitenausbildung sind bis einschließlich KW 22 ausgesetzt.
- Unsere Vertragshotels haben den Betrieb vorläufig – vorerst bis 30.04.2020 – eingestellt. Ab wann dort wieder ein normaler Betrieb aufgenommen wird, ist derzeit nicht absehbar. Dies bedeutet konkret, dass für die nach derzeitigem Stand ab 20.04.2020 wieder beginnenden Lehrgangsangebote keine Übernachtungsmöglichkeiten für den Präsenzunterricht angeboten werden können. Es ist also leider erforderlich, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in diesem Fall pendeln.