Der Vorstand des ASB Mainz-Bingen
Der aktuelle Vorstand des ASB-Kreisverbandes Mainz-Bingen wurde in der Mitgliederversammlung am 28.04.2022 gewählt.
Ihm gehören an:
- Roland Trocha (Vorsitzender)
- Erika Hentges (Stv. Vorsitzende)
- Wolfgang Bernd
- Dr. Katharina Donner
- Gabi Frank-Mantowski
- Yvonne Fuhr
- Nina Klinkel, MdL
Aufgaben des Vorstands
Der Bundesverband, jeder Landes- und Ortsverband des Arbeiter-Samariter-Bundes muss einen Vorstand haben. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich und nimmt im Rahmen seiner Zuständigkeit die laufenden Geschäfte wahr. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt und ist ihr zur Rechenschaftslegung verpflichtet.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes gemäß der Satzung eigenverantwortlich. Dabei hat er die Bundesrichtlinien, die Satzung, die Geschäftsordnung sowie die Beschlüsse von Bundeskonferenz, Bundesausschuss, Landeskonferenz und Landesausschuss sowie der Mitgliederversammlung zu beachten. Die Vorstandsmitglieder üben Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Der Kreisvorstand des ASB Mainz-Bingen beschäftigt zur Führung der operativen Geschäfte eine hauptamtliche Geschäftsführerin.
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehört insbesondere:
- die strategischen Ziele des Kreisverbandes festzulegen,
- einvernehmlich mit Landesvorstand und Landesgeschäftsführung die Geschäftsführung des Kreisverbandes auszuwählen und einzustellen.
- eine Geschäftsordnung für den Vorstand und die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Geschäftsführung zu beschließen, in der auch Aufgabenverteilung unter den Vorstandsmitgliedern zu regeln ist
- die Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung zu beaufsichtigen,
- im Bereich der Finanzen auf die Einhaltung der Verpflichtungen der Bundesrichtlinien zu achten,
- für eine satzungsgemäße Arbeit und für ein ordnungsgemäßes Haushalts-, Finanz- und Rechnungswesen der regionalen Gliederung zu sorgen,
- den Wirtschaftsplan der regionalen Gliederung zu verabschieden,
- den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts zu verabschieden,
- dem Landesvorstand zu einzelnen Sachverhalten, die für die Entwicklung der regionalen Gliederung von Bedeutung sein können, mindestens einmal jährlich Bericht zu erstatten,
- gemeinsam mit der Geschäftsführung die Vertretung und Repräsentation des ASB auf regionaler Ebene vorzunehmen.